Das REVOR Freizügigkeitskonto dient der Erhaltung des Vorsorgeschutzes, falls das Guthaben aus der 2. Säule (berufliche Vorsorge) nicht unmittelbar in eine neue Pensionskasse eingebracht werden kann. Der Vorsorgenehmer kann dabei wählen zwischen einem reinen Sparkonto mit Vorzugszins und einer Wertschriftenanlage.
Auf Wunsch des Vorsorgenehmers kann zusätzlich eine Invaliden- und / oder eine Überlebenszeitrente versichert werden.