Denken Sie bereits bei der Planung daran, dass Sie als Bauherr, Grundeigentümer oder Käufer eines Objekts aus verschiedenen Gründen haftpflichtig werden können. Versicherungsprämien lassen sich einkalkulieren und auch bezahlen – ein grösserer Schadenfall nicht. Prüfen Sie daher den Abschluss folgender Versicherungen:
Schutz vor finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen (Sach- und Personenschäden)
Sachversicherung für Hoch- und Tiefbauten, die während der Versicherungsdauer unvorhergesehene Schäden am noch nicht fertig gestellten Bauwerk (Beschädigung oder Zerstörung) deckt.
Versichert Schäden, welche durch Brand, Erdbeben und Elementarereignisse während der Bauzeit entstehen können.
Schützt vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen durch Ansprüche Dritter, welche aufgrund von Personen- und Sachschäden entstehen können.
Schützt z. B. bei Feuer oder Wasserschäden (teilweise in den Kantonen obligatorisch).
Finanzielle Absicherung bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod des Bauherrn unter Berücksichtigung der obligatorischen Versicherungen (2. und 3. Säule).